Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend, mündlich zugesagte Preise unverbindlich. Für alle Lieferungen gelten die jeweiligen Tagespreise, ausgenommen Aufträge, die von uns schriftlich zu festen Preisen bestätigt wurden. Von den allgemeinen Verkaufsbedingungen und Preislisten abweichende Kundenwünsche, Vereinbarungen und Nebenabsprachen erlangen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch
    uns Verbindlichkeit. Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Kreditwürdigkeit des Käufers wird bei Auftragsannahme vorausgesetzt. Entstehen nach der Annahme des Auftrages Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, wobei die Auskunft einer Auskunftei als ausreichender Nachweis gilt, kann sofortige Bezahlung verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden. Einen Abschluß auf Grund dieser Verkaufsbedingungen macht dieselben zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil für alle weiteren Abschlüsse zwischen der Verkäuferin und dem betreffenden Käufer, auch wenn sie für den Einzelfall nicht besonders vereinbart sind. Die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen gilt als deren ausdrückliche Anerkennung, auch bei nachträglicher Übersendung abweichender Bestellscheine des Käufers.
  2. Alle Preise verstehen sich ab Lager Bad Aibling oder bei vereinbarter frachtfreier Lieferung LKW-verladen frei Bordsteinkante.
  3. Teillieferungen: Sind Bestellungen nicht komplett zu liefern, können Teillieferungen vorgenommen werden; sie gelten als ein in sich
    abgeschlossenes Geschäft.
  4. Abrufaufträge müssen spätestens 2 Monate nach Erteilung abgerufen werden und werden dann entsprechend den Lieferfristen des jeweiligen Werkes ausgeführt. Erfolgen nach Erteilung des Abrufauftrages Preiserhöhungen, akzeptiert der Kunde den neuen Preis oder nimmt den Auftrag noch vor der Preiserhöhung ab.
  5. Lieferzeit: Angaben über Lieferfristen erfolgen nach bester Kenntnis des Verkäufers, jedoch unverbindlich.
    Lieferfristen beginnen mit der Annahme unserer Auftragsbestätigung. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Bei Terminüberschreitungen kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurücktreten; Ersatzansprüche aus dem stornierten Auftrag können nicht geltend gemacht werden. Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, wie Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Mangel an Waren oder Rohstoffen, entbinden uns von der Vertragspflicht. In solchen Fällen sind wir berechtigt, von der Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten.
  6. Auftragsstornierungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma möglich. Erfolgt eine Zustimmung, ist trotzdem in der Produktion sich befindende oder bereits produzierte Ware abzunehmen. Die Firma ist berechtigt, entstandene Kosten zu belasten.
  7. Zahlung: Wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Die Möglichkeit einer Diskontierung muß gegeben sein. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Werden Wechsel von einer Bank nicht zum Diskont angenommen, kann sofortige Barzahlung verlangt werden. Werden Lieferungen in Teilsendungen vorgenommen, wird der Kaufpreis jeder Teilsendung ohne Rücksicht auf restliche Lieferungen fällig. Bei evtl. Reklamation sind die nicht beanstandeten Teile der Sendung vereinbarungsgemäß zu bezahlen.
    Nach Ablauf obiger Zahlungsfristen gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und schuldet dem Verkäufer Kreditzinsen zu dessen jeweiligen Bankkreditsätzen, mindestens aber 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.
  8. Eigentumsvorbehalt: Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Warenlieferungen getilgt hat. Der Käufer ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Die Be- oder Verarbeitung gelieferter und in unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wenn die gelieferte Ware bearbeitet, mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden ist, so tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand an uns ab. Für die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, bzw. die neuen Gegenstände, an denen der Käufer seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte abgetreten hat, gilt ein Verwahrungverhältnis als vereinbart. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, bzw. die aus ihr hergestellten Gegenstände nicht zur Sicherung übereignen oder verpfänden. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware – gleich in welchem Zustande – so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung unserer sämtlichen Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Besteller bekanntzugeben und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diesen Besteller erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
    Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten wie Scheck- oder Wechselprotesten gestattet der Käufer einem Bevollmächtigten der Firma jederzeit das Betreten seiner Geschäftsräume, um den Bestand vorhandener Waren aufzunehmen, auszusondern und zurückzuholen.
  9. Mängelhaftung: Eine Mängelrüge ist binnen 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort zu erheben. Sie muß vor der Verarbeitung der Ware schriftlich, unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel, erfolgen. Bei Fehlen von Teilen oder Zubehör besteht lediglich ein Anspruch auf Nachlieferung, für mangelhaft oder falsch gelieferte Ware und solche, die den von uns gemachten Qualitätsangaben nicht entspricht, wird einwandfreier Ersatz geliefert, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
    Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre seit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an den Käufer.
    Abweichungen bei Farb- und Strukturunterschieden von furnierten Teilen und Massivholzteilen sind zulässig und kein Reklamationsgrund auch dann, wenn furnierte Teile und Massivholz farblich nicht übereinstimmen.
  10. Erfüllungsort für die Zahlung ist Bad Aibling.
  11. Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen ist Bad Aibling; auch für Rechte und Pflichten aus Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.
    Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen

1. Januar 2018, PAKT-TÜREN Martin Prangl, Bad Aibling